Garantiebedingungen Buderus

Garantiebedingungen Buderus:

Die Verantwortung für die einwandfreie Wasserbeschaffenheit obliegt dem Kunden bzw. dem Betreiber. Sie haben die Anforderungen an das Kessel- und Speisewasser zu beachten, die in den VDI-Richtlinien 2035 bzw. den Empfehlungen der VdTÜV in der jeweils neuesten Fassung festgelegt sind. Zusätzlich sind die Arbeitsblätter in den jeweils aktuellen Katalogen zu beachten.
8.8 Schäden, die durch Nichteinhaltung unserer Vorschriften und Bedingungen für Installation, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte, Brennstoffe, Feuerungs-, Stromarten und -spannungen, durch falsche Brennerwahl oder –einstellung oder unzweckmäßige Ausmauerungen eintreten, begründen keine Mängelansprüche. Das Gleiche gilt bei Überlastung, Korrosion und Steinablagerungen, es sei denn, wir haften für derartige Schäden aus Ziffer 9.
8.9 Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten, soweit nicht das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, die nachstehenden Fristen, die jeweils am Tage unserer Lieferung beginnen:
8.9.1 5 Jahre: Folgende Buderus-Erzeugnisse (ausgenommen sind Regelgeräte, Armaturen, Elektroteile und -zubehör sowie Brenner):
- wandhängende Heizgeräte und bodenstehende Heizkessel
- Speicher (Warmwasser-/Puffer-/Kombispeicher)
- Sonnenkollektoren
- Logatrend Flach- und Badheizkörper
- alle Logafix-Produkte inkl. Armaturen, Elektroteile und -zubehör entsprechend dem aktuellen Buderus Katalog.
8.9.2 2 Jahre:
- Alle übrigen Erzeugnisse (einschließlich Regelgeräte, eingebaute Armaturen, Elektroteile und -zubehör sowie Brenner) sowie Ersatzteile.
8.9.3 Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.10 Unabhängig von den vorstehenden Verjährungsfristen ergibt sich die Lebensdauer eines Verschleißteiles (z. B. Anoden, Batterien, Dichtungen, Elektroden, Entschwefelungskartuschen, Filter/Siebe, Filtertrockner, Lampen, Öldüsen, Schamotte, Sicherungen und Thermoelementen, oder Verbrauchsartikeln wie z.B. Dichtmasse oder Granulate) aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann deutlich kürzer sein als die in Ziffer 8.9 genannten Fristen. Sofern der Austausch eines Verschleißteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche. Verschleißteile sind durch einen mit der Ziffer 6 beginnenden BCode auf dem Verpackungsaufkleber gekennzeichnet.
8.11 Von uns gelieferte Software ist mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Einhaltung anerkannter Programmierregeln entwickelt worden. Sie erfüllt die Funktion, die in der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist die Reproduzierbarkeit eines Mangels. Der Kunde hat diesen ausreichend zu beschreiben. Ist die Software mangelhaft, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung von mangelfreier Software beheben (Nacherfüllung).
8.12 Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 9. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
8.13 Sofern wir auf besonderen Wunsch des Kunden über unsere Lieferverpflichtung hinaus Planungshilfen übernommen haben, haften wir hierfür nur insoweit, als wir unsere nachweislich fehlerhaften Planungshilfen nach unserer Wahl berichtigen oder neu erbringen. Jede weitergehende Haftung für Planungshilfen ist ausgeschlossen, soweit wir nicht gemäß Ziffer 9 haften.
9.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen. 9.2 Darüber hinaus haften wir wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Anschrift:

Bosch Thermotechnik GmbH
Sophienstraße 30-32
35576 Wetzlar

Telefon: 06441 418-0
E-Mail: info@buderus.de

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bleibt unangetastet.

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