Garantiebedingungen HSK
Garantiebedingungen HSK:
Der Vertreiber garantiert folgende Garantieleistungen:
- Wir gewähren auf alle Heizkörper eine Garantie von fünf Jahren auf die Oberflächenlackierung nach DIN 55900.
- Wir gewähren zwei Jahre Garantie auf Elektroteile.
- Der Vertreiber nimmt sich das Recht, bei Fehler/ Mängel am Produkt nachzubessern, bevor Ersatz geliefert wird.
Hinweis:
Der Garantieanspruch erlischt, wenn nachweislich die Aspekte Sicherheits- und Warnhinweise, Kontrolle des Produktes, Pflege/ Wartung des Produktes, Modifikation/ Umbau am Produkt und korrekte Montage nicht eingehalten wurden.
Beachten Sie, einen hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchzuführen. Dies Pflichtmäßige Einstellung gewährleistet eine optimale Funktion des Heizkörpers und somit Wärmeleistung.
Entlüften Sie den Heizkörper nach Inbetriebnahme und nach längerer Unterbrechung (Sommerperiode).
Der Heizkörper und die Wandhalter (Schrauben und Dübel sind gegebenenfalls der Wandbeschaffenheit anzupassen) dürfen nicht verlängert werden. Anbauteile z. B. Zubehör darf nach Herstellerempfehlung und Freigabe montiert werden (damit sind gemeint: Heizstab, Blindstopfen, Entlüftungsstopfen und Ventile).
Der Anbau von Heizkostenverteilern obliegt den Herstellern dieser Geräte und ist demnach auch in deren Verantwortung.
HSK Duschkabinenbau KG
Zum Hohlen Morgen 22
59939 Olsberg
Tel:. +49 2962 - 97903-0
Fax: +49 2962 - 6570
E-mail: info@hsk-dusckabinenbau.de
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bleibt unangetastet.